IMPRESSUM

 

 

 

Kreativ-Floristik

 

Am Weinberg 29            

 

D-88356 Ostrach-Levertsweiler                               

 

Tel: 07585/2654

 

Mobil: 0174/1773065

 

Email:

 

____kreativfloristik@gmx.de___

 

Inhaber:

 

Claudia Domakowski    

 

St-Id Nr. DE                       

Finanzamt Sigmaringen

St.Nr. 85135/74018

 

 

 

1.Allgemeines:

 

 Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

Ich übernehme keinerlei Haftung für externe Links.

 

Für Inhalt und Richtigkeit sind allein deren Betreiber verantwortlich.

 

Alle hier verwendeten Bilder und Illustrationen sind Eigentum von Kreativ-Floristik;

 

 Claudia Domakowski.

 

Es ist verboten jegliches Material dieser Website ohne vorherige Erlaubnis zu entwenden.

 

_______________

 

AGB:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kreativ-Floristik; Claudia Domakowski

 

 

 

Geltungsbereich/ Vertragsschluss

 

 

 

Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Vertag zwischen Kunde (Auftraggeber) und Kreativ- Floristik, Claudia Domakowski (Auftragnehmer) kommt mit Unterzeichnung des Angebotes oder einem mündlichen Auftrag zustande.

 

 

 

Preise

 

 

 

"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

 

 

 

1.Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Die Preise des Auftragnehmers, enthalten die gesetzlich Mehrwertsteuer. Lieferkosten, sowie Kosten für etwaige Dienstleistungen werden gesondert ausgewiesen.

 

 

 

2.Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers einschließlich des dadurch entstehenden Mehraufwandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von floristischen Produkten, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung der gelieferten Ware verlangt werden.

 

 

 

Zahlung

 

 

 

1. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Ansonsten ist die genannte Forderung mit einer vorab genannten Anzahlung  wie besprochen in Bar zu Leisten.

 

 

 

2.Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekanntgewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

 

 

 

3.Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Lieferung

 

 

 

 

 

1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person oder Unternehmen übergeben worden ist.

 

 

 

2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

 

 

 

3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.

 

 

 

4. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers - wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.

 

 

 

5. Liefertermine sind vorbehaltlich der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Dritte.

 

 

 

6. Schlechtes Wetter (bspw. Regen, Wind, o.Ä.) berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder Teilen des Vertrages für Außendekorationen. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein Sonderrecht ein, mit einer Frist von spätestens 10 Tagen vor Liefertermin aufgrund möglicher Wetterveränderung von Teilen des Vertrages (Außendekorationen) zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist auch bei veränderten Wetterverhältnissen nach Ablauf der Frist zur Abnahme der Dekoration verpflichtet.

 

Der Rücktritt zur Abnahme muss spätestens 10 Tage vor Liefertermin vom Auftraggeber schriftlich mitgeteilt werden.

 

 

 

 Eigentumsvorbehalt

 

 

 

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

 

 

 

2. Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.

 

 

 

3. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

 

 

 

 

 

 

 

 Beanstandungen/Gewährleistungen

 

 

 

1. Umfang, Art und Aufbau der gelieferten Ware unterliegen der künstlerischen Freiheit und können frei variieren. Auch bei Serienproduktionen ist die detaillierte Beschreibung im Angebot nicht bindend. Da es sich in den meisten Fällen um nicht ständig verfügbare Naturprodukte handelt, ist der Auftragnehmer nicht an die im Angebot angegebenen Arten gebunden, sondern kann nach eigenem Ermessen auf ersatzweise Arten zugreifen um den Zweck der Produkte zu erfüllen.

 

 

 

2. Beanstandungen sind bei schnell verderblicher Ware nur direkt nach Empfang zulässig. Die Haltbarkeit von Naturprodukten ist stark von äußeren Einflüssen abhängig, daher wird für diese keinerlei Gewähr übernommen. Bei unverderblicher Ware müssen versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

 

 

 

3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

 

 

 

4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

 

 

 

5. Bei floristischen Produkten können Farbabweichungen und Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials nicht beanstandet werden.

 

 

 

6. Gestalterische Änderungen, die der Auftragnehmer nach seinem Ermessen für zweckmäßig hält, sind ihm vorbehalten.

 

 

 

 Haftung

 

 

 

1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.

 

 

 

2. Haftung des Auftragnehmers für Beschädigungen jeglicher Art an Eigentum des Auftraggebers oder Dritter durch Verwendung der gelieferten Ware wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen an Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen.

 

 

 

3. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

 

 

 

4. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Wochen nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.

 

 

 

 Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

 

 

 

1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages und die Verarbeitung seiner Vorlagen und Daten, Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

 

 

 

2. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelungen beim Auftragnehmer.

 

 

 

 

 

 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

 

 

 

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

 

 

 

2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

 

 Mündliche Nebenabreden und Salvatorische Klausel

 

 

 

1. Mündliche Nebenabreden werden nur wirksam, soweit sie durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung.

 

 

 

2. Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben die übrigen davon unberührt. Die Parteien sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch diejenige Regelung zu ersetzen, die dem in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Willen am nächsten kommt.

 

 

 



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Blumen sind das Lächeln der Erde.


Schön, dass du auf meine Seite gefunden hast!

 

Ich heiße Claudia Domakowski und arbeite schon seit 30 Jahren im Blumen-Geschäft. Direkt nach meinem Schulabschluss, begann ich meine Ausbildung als Floristin.

Mit meinem Bruder gründete ich 2009 in Altshausen ein Blumengeschäft, bis ich im August diesen Jahres mein Geschäft zu mir nach Hause nach Levertsweiler verlegt habe.

 

Meine Leidenschaft gehört den Hochzeiten. Gerne nehme ich auch Beerdigungen, Geburtstage oder andere Festlichkeiten an! Wie der Name meines Logos schon aussagt: Auf Bestellung.

Es ist mir aufgrund von Organisatorischen Gründen nicht möglich einzelne Blumensträuße oder Topfpflanzen zu verkaufen.

 

Ich bin Floristin aus Überzeugung. Ihr könnt sicher sein, dass ich mein ganzes Herzblut in meine Arbeit stecke.

 

Falls du dich für meine Arbeit interessierst, ruf mich gerne an oder schreibt mir eine Email!

 

Ich freue mich darauf, dich persönlich kennen zu lernen.